Jeder Eigentümer ist für die Reinigung des Geh- und Radweges vor seinem Grundstück zuständig. Die Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Schmutz, wildwachsenden Pflanzen, Laub, Papier und sonstigen Unrat. Eine Bitte: Der Kehricht gehört nicht in Rinnsteine und Gullys!